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   LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04   

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LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04 (https://dejure.org/2004,5504)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16.06.2004 - 7 T 139/04 (https://dejure.org/2004,5504)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 7 T 139/04 (https://dejure.org/2004,5504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei gleichzeitiger Verhängung der Postsperre; Möglichkeit der Kenntnisnahme von einer anzufechtenden Entscheidung i.R. eines effektiven Rechtsschutzes

  • zvi-online.de

    InsO § 9 Abs. 1, § 9 Abs. 3, § 6 Abs. 2
    Keine Verkürzung der Rechtschutzmöglichkeit im Insolvenzverfahren durch öffentliche Bekanntmachung im Internet

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 57
  • ZIP 2004, 2400
  • NZI 2005, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Deshalb könne insoweit auch nicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85 abgestellt werden, der eine Zustellungsfiktion an die Veröffentlichung in Amtsblättern für verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft hat.

    Für letztere hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit durch Beschluss vom 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85 festgestellt (NJW 1988, 1255, 1256).

    Dies gilt umso mehr, als das Bundesverfassungsgericht angedeutet hat, bei Ausweitung der Frist auf zwei Wochen die alleinige öffentliche Bekanntmachung ausreichen zu lassen (BVerfG, NJW 1988, 1255, 1256).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Art. 19 IV GG verbietet zwar keineswegs die Errichtung jeder Schranke vor dem Zugang zum Gericht (BVerfGE 9, 194 ( 199 f.) = NJW 1959, 1123 ; BVerfGE 10, 264, 268) = NJW 1960, 331 ; BVerfGE 40, 237 ( 256 f.) = NJW 1976, 34 ).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat das BVerfG bereits mehrfach einwöchige Rechtsmittelfristen gebilligt (BVerfGE 40, 237 ( 257 f.) = NJW 1976, 34 ; BVerfGE 42, 128 ( 131 ) = NJW 1976, 1255 ; sowie - im Hinblick auf Art. 103 I GG - BVerfGE 36, 298 ( 303 ) = NJW 1974, 847 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    1. Daß die öffentliche Bekanntmachung einer Entscheidung die Wirkung einer Zustellung äußert, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, solange der gerichtliche Rechtsschutz dadurch nicht unzumutbar eingeschränkt wird (BVerfGE 61, 82 ( 109 f.) = NJW 1982, 2173 ).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Das muß auch der Richter bei der Auslegung dieser Normen beachten; er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (zuletzt BVerfGE 74, 228 ( 234 ) = NJW 1987, 1873 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Die dem Gesetzgeber obliegende normative Ausgestaltung des Rechtswegs muß aber das Ziel dieser Gewährleistung - den wirkungsvollen Rechtsschutz - verfolgen; sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 60, 253 ( 268 f.) = NJW 1982, 2425 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Das muß auch der Richter bei der Auslegung dieser Normen beachten; er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (zuletzt BVerfGE 74, 228 ( 234 ) = NJW 1987, 1873 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    "Diese Verfahrensgewährleistung beschränkt sich nicht auf die theoretische Möglichkeit, die Gerichte gegen Akte der öffentlichen Gewalt anzurufen, sie gibt dem Bürger darüber hinaus einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 40, 272 ( 275 ) = NJW 1976, 141 , st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Art. 19 IV GG verbietet zwar keineswegs die Errichtung jeder Schranke vor dem Zugang zum Gericht (BVerfGE 9, 194 ( 199 f.) = NJW 1959, 1123 ; BVerfGE 10, 264, 268) = NJW 1960, 331 ; BVerfGE 40, 237 ( 256 f.) = NJW 1976, 34 ).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Es genügt, daß die Vorschrift für möglichst viele Tatbestände eine angemessene Regelung schafft (BVerfGE 13, 230 ( 236 )).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04
    Da Normen notwendigerweise genereller Natur sind, ist er gezwungen, aber auch berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das sich aus vorliegenden Erfahrungen ergibt (BVerfGE 11, 245 ( 254 )).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 3, 5 Bay KfzBG

  • AG Kehl, 25.04.2006 - 4 C 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeuges zum

    Es ist vielmehr offensichtlich und war für den Kläger ohne weiteres erkennbar, dass der Mietpreis der Firma W. GmbH überhöht ist, nachdem beispielsweise bei der Firma Sixt, Offenburg, ein Passat für 15 Tage inklusive aller Kilometer (inklusive Haftpflichtversicherung, exclusive weiterer Versicherungen) für brutto EUR 604 (inklusive aller Versicherungen für EUR 730) angemietet werden kann (vgl. www.sixt.de; vgl. zur Zumutbarkeit der Internetnutzung: LG Duisburg, NJW-RR 2005, 57).
  • AG Kehl, 11.01.2005 - 4 C 421/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Erforderlichkeit eines Ersatzwagens zum

    Es ist vielmehr offensichtlich und war für den Kläger ohne weiteres erkennbar, dass der Mietpreis der Firma K. GmbH überhöht ist, nachdem beispielsweise bei der Firma S., Offenburg, ein Golf für eine Woche inklusive aller Kilometer und Versicherungen für EUR 249 angemietet werden kann (vgl. www.s...de; vgl. zur Zumutbarkeit der Internetnutzung: LG Duisburg, NJW-RR 2005, 57).
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